Private modernisierung

Auch private Eigentümer*innen von Immobilen können von der Lage im Sanierungsgebiet profitieren. Wenn Sie in die Sanierung Ihrer Gebäude und Außenflächen investieren möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung in Form eines Zuschusses zu erhalten.

Grundlage für die Förderung ist die städtische Förderrichtlinie, die im Dezember 2023 aktualisiert und angepasst wurde. Hier können sie die Förderrichtlinie als PDF herunterladen.

Zur Beratung können Sie sich direkt an das Quartiersmanagement wenden. Wir informieren Sie ausführlich über die verfügbaren Fördermöglichkeiten und die notwendigen Schritte. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Hier finden Sie die wichtigsten Infos rund um die private Modernisierung:

Förderfähig sind Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung von Gebäuden und dem Wohnumfeld.
Förderungsfähige Maßnahmen umfassen:

  • Maßnahmen im Gebäude, wie u.a. Sanierung von Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallationen sowie an Wänden, Decken und Fußböden, einschließlich Maßnahmen zur Wärmedämmung und Schallschutz.
  • Maßnahmen an Außenanlagen, wie u.a. Entsiegelung und ökologische Aufwertung, Bau von Regenwasserzisternen sowie Rampen und Wegen für einen barrierefreien Gebäudezugang.

Eine ausführliche Auflistung finden Sie in der Förderrichtlinie auf Seite 3-4.
Die Förderung gilt für Wohn- und Geschäftshäuser und auch für denkmalgeschützte Gebäude.

Allgemeine Förderbedingungen:

  • Das Objekt liegt innerhalb des Sanierungsgebietes.
  • Pro Gebäude ist nur ein Fördervertrag möglich. Der Vertrag kann mehrere Maßnahmen bündeln.
  • Die Maßnahme(n) wurde(n) noch nicht begonnen, Aufträge noch nicht erteilt.
  • Erforderliche Genehmigungen liegen vor.
  • Nach Fertigstellung der Maßnahme kann die Stadt Salzgitter für 10 Jahre eine Begrenzung der Miete nach dem Mietpreisspiegel festlegen.
  • Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht.

BITTE BEACHTEN:
Pro Gebäude kann nur einmal eine Sanierungsvereinbarung geschlossen werden. Diese Sanierungsvereinbarung kann eine oder mehrere Maßnahmen umfassen..

Die Förderung ist abhängig von den förderfähigen Gesamtkosten. Das sind jene Kosten, die nicht bereits durch andere Fördermittel gedeckt werden.

  • Unter 100.000 Euro gilt ein pauschaler Satz von 30 %.
  • Über 100.000 Euro wird der Fördersatz auf Grundlage einer Gesamtberechnung kalkuliert.
  • Der maximale Fördersatz beträgt 45 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Wenn Sie sich für Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie interessieren, können Sie sich direkt und unkompliziert an das Quartiersmanagement wenden. Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Wir informieren Sie ausführlich über die verfügbaren Fördermöglichkeiten und die notwendigen Schritte.

BITTE BEACHTEN:
Maßnahmen, die schon begonnen wurden, können nicht gefördert werden. Wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, warten Sie mit der Beauftragung daher unbedingt den Abschluss des Sanierungsvertrags ab.

Downloads

Ansprechpartner*innen

Quartiersmanagement Steterburg
Sabine Naats und Maximilian Grafinger
Lange Hecke 4, 38239 Salzgitter
05341/8879201
kontakt@steterburg.net

Stadt Salzgitter
Referat Stadtumbau und Soziale Stadt
Martina Hänsch
05341/8393386
stadtumbau@stadt.salzgitter.de

Wir beraten und unterstützen Sie gerne!