Was ist Städtebauförderung?

Seit 1971 ist die Städtebauförderung ein Kernbereich der Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Mit den unterschiedlichen Förderprogrammen werden Städte in ganz Deutschland unterstützt. Mit Hilfe der Städtebauförderung werden bestimmte Stadtteile, Stadt- und Ortskerne gezielt unterstützt, um städtebaulichen Missständen und Funktionsverlusten entgegenzuwirken und die Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern.

In diesen Quartieren kommt es häufig zusätzlich zu ökonomischen und sozialen Spannungen. Um diesen Problemen zu begegnen, können Städte und Gemeinden die Städtebauförderung entsprechend den Regelungen im Baugesetzbuch einsetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, können die Städte und Gemeinden städtebauliche Sanierungsverfahren durchführen. Diese Sanierungsverfahren beziehen sich stets auf ein bestimmtes, von der Kommune abzugrenzendes Gebiet, in dem zuvor städtebauliche Probleme festgestellt wurden und die durch ein ganzes Bündel von Einzelmaßnahmen beseitigt werden sollen.
Bloße isolierte Einzelmaßnahmen können nicht Gegenstand von Sanierungsverfahren sein.

Sanierungsprozess

Steterburg wurde 2015 in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (ehem. Soziale Stadt) aufgenommen. Damit die Fördermittel für die beantragten Maßnahmen eingesetzt werden können, wurde 2016 vom Rat der Stadt das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Soziale Stadt Steterburg“ beschlossen. Die Sanierungssatzung ist am 10.08.2016 in Kraft getreten.

Die Städtebauförderung wird gemeinsam von Bund, Land und Kommunen getragen. Die Stadt Salzgitter trägt 1/3 der Aufwendungen als Eigenanteil. Die übrigen 2/3 werden Hälfte-Hälfte vom Bund und vom Land Niedersachsen übernommen. Die Städtebauförderung ist also eine große Chance und Unterstützung für die Kommune, um Investitionen in die Stadtteilentwicklung zu tätigen.

Im Zuge der Städtebaufördermaßnahme werden in Steterburg Gebäude, Straßen und öffentliche Plätze saniert und erneuert. Ziel ist, dass Steterburg als Wohnort für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen attraktiver wird. Die Aufwertung des öffentlichen Raums und die Verbesserung des Wohnumfeldes nehmen dabei eine zentrale Rolle ein, um die Lebensqualität im Sanierungsgebiet zu steigern.

Eigentum im Sanierungsgebiet – Was bedeutet das für mich?

Eigentümer*innen innerhalb eines Sanierungsgebietes können direkt von der Sanierung profitieren, indem sie Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen an der eigenen Immobilie beantragen und steuerliche Vorteile nutzen können. Zweitens profitieren sie auch indirekt durch die Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, Freiräume, etc. von der städtebaulichen Aufwertung des Gesamtgebietes.

Abschöpfung des Sanierungsbeitrags

Die öffentlichen Fördermittel werden investiert, um in einem Gebiet mit besonderen Problemen den Abwärtstrend umzukehren, nicht um Eigentümer*innen Gewinne durch Wertsteigerung zu bescheren. Der Gesetzgeber verlangt darum, dass sich am Ende der Gesamtmaßnahme die Eigentümerinnen und Eigentümer durch sogenannte Ausgleichsbeträge an den Kosten beteiligen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge ergibt sich aus dem entstandenen Wertzuwachs der Grundstücke in Zusammenhang mit Maßnahmen der Sanierung (Wichtig: Wertsteigerungen aus anderen Gründen werden nicht berechnet!). Die Grundstückswertsteigerung durch die Sanierungsmaßnahme wird am Ende der Laufzeit der Gesamtmaßnahme durch einen unabhängigen Gutachterausschuss bestimmt.

Eintrag ins Grundbuch: Wieso das?

Die Eintragung ins Grundbuch (Sanierungsvermerk) ist eine formale Voraussetzung bei der Festlegung eines Sanierungsgebietes. Das hat einen einfachen und praktischen Grund: Durch den Eintrag im Grundbuch wird sichergestellt, dass Eigentümerinnen und Eigentümer – auch bei einem Eigentümerwechsel – behördlich informiert sind, dass sich das Grundstück im Sanierungsgebiet befindet. Sonst müsste die Verwaltung jeden Eigentümerwechsel erfassen und immer wieder aufs Neue einzeln informieren. Das wäre nicht zu schaffen.